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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Rottweil findest du hier .

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Mitgliedschaft in der DLRG

Beitritt

Wenn Sie Mitglied bei uns werden möchten, benötigen wir eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung sowie eine unterschriebene Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für den Einzug der Mitgliedsbeiträge. Dies geht alternativ auch unten über das Onlineformular. Mit der Beitrittserklärung erkennen Sie die Satzung der DEUTSCHEN LEBENS-RETTUNGS-GESELLSCHAFT E.V. an, die u.a. auch die Mitgliedschaft regelt. Die Mitgliedschaft gilt zunächst für das laufende Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Sie erhalten von uns eine Aufnahmebestätigung.

 

Unsere Mitgliedsbeiträge betragen:

Jugendliche bis 18 Jahre 35,00€

Erwachsene 40,00€

Familienbeitrag 80,00€

 

Alle Kinder/Jugendliche die am Jugendschwimmtraining teilnehmen, müssen Mitglied der Ortsgruppe Rottweil der DLRG sein.

Änderungsmitteilung

Falls sich Ihre Adresse, Ihre Bankverbindung oder sonstige Daten ändern teilen Sie uns diese Änderung bitte formlos per Post oder E-Mail mit. Sie vermeiden dadurch uns und Ihnen zusätzliche Kosten und Aufwand.

Austritt

Falls Sie die Mitgliedschaft beenden wollen, so benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Kündigung (per Post oder E-Mail), die den vollständigen Namen, die Adresse und das Geburtsdatum enthält. Die Kündigung ist jeweils zum Jahresende möglich. Beachten Sie dabei, dass uns Ihre Kündigung bis spätestens 31. Oktober vorliegen muss, damit sie noch zum Jahresende wirksam wird. Sie erhalten von uns eine Kündigungsbestätigung per E-Mail wenn Sie diese anfordern.

Nach dem 31. Oktober eingehende Kündigungen werden erst zum Ablauf des nächsten Jahres wirksam.

Datenschutzhinweis:

Alle erhobenen Daten werden unter Berücksichtigung der §§ 1-6 und 27- 35 Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Wir versichern, dass wir die Daten ausschließlich zur Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke und Aufgaben der DLRG sowie in der Mitgliederverwaltung verwenden. Die DLRG Ortsgruppe meldet die Mitgliederdaten an die übergeordneten Gliederungsebenen und übermitteln personenbezogene Daten an Versicherer, soweit dies zum Leistungsbezug erforderlich ist.

 

Anerkennung des Mitgliedsbeitrages als Spende

Spenden bis zu 200€ können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für Spenden die den Betrag von 200€ nicht übersteigen, gilt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. ein Kontoauszug) eines Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking. Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sein

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