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Teilnahmebedingungen Schwimmkurs

Regelungen zur Teilnahme und Durchführung von Kinderschwimmkursen in der DLRG-Ortsgruppe Rottweil

  1. Die DLRG Rottweil bietet auf ehrenamtlicher Basis Kinderschwimmkurse an.
  2. Die Teilnahme am Kinderschwimmkurs ist auf Kinder im Alter von 5 bis 10 Jahren beschränkt. Ausnahmen können nur nach Absprache mit dem Kursleiter erteilt werden.
  3. Neben dem Kursleiter/in ist grundsätzlich eine zweite Aufsichtsperson während des Kurses anwesend. Als zweite Aufsicht kann auch ein Elternteil eines Kursteilnehmers fungieren. Der Kursleiter/in behält sich vor, bei Fehlen einer zweiten Aufsicht den Kurs ausfallen zu lassen.
  4. Teilnehmende Kinder müssen in der Lage sein den Anweisungen des Kursleiters/in Folge zu leisten. Bei Nichtbeachten von Anweisungen kann der Kursleiter/in Kinder auf einen später stattfindenden Kurs verweisen oder diese von der Teilnahme ausschließen.
  5. Es obliegt allein dem Kursleiter/in ob er Kinder zu einem Schwimmkurs annimmt oder eine Teilnahme aus gesundheitlichen Alters- oder Verhaltensgründen ablehnt.
  6. Die Eltern/Erziehungsberechtigten erhalten ein Anmeldeformular das vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen ist.

 

 

 

DLRG-Rottweil

Alfons Kleiner

Vorstand

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