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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Rottweil findest du hier .
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Soweit nichts anderes angegeben wurde, ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Rottweil.
Anmeldungen sind grundsätzlich nur wie in der Ausschreibung beschrieben (meist online) möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis der Lehrgangsleiters oder Veranstaltungsleiters in Ausnahmefällen gestattet.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Wenn sie nicht durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet wurden, haben minderjährige Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder zur Veranstaltung vorab per E-Mail zu übersenden.
Vor Abschluss der Anmeldung, sind die Teilnehmer bzw. Eltern/Erziehungsberechtigte verpflichtet, ihre Daten vor dem Absenden auf Korrektheit zu prüfen. Wir behalten uns vor, unvollständige oder eindeutig fehlerhafte Anmeldungen abzulehnen.
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Lehrgangsleiter oder Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Dem Teilnehmer und ggf. den Eltern/Erziehungsberechtigten ist bewusst, dass Schwimmen und Tauchen, mit körperlichen Anstrengungen verbunden ist. Sofern der Teilnehmer an körperlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen leidet, die seine körperliche Leistungsfähigkeit im Wasser beeinträchtigen, also zum Beispiel Erkrankungen/Verletzungen/Einschränkungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Atmungsorgane, des Bewegungsapparates oder der Gehör- und Gleichgewichtsorgane, wird dies der Kursleitung spätestens am ersten Kurstermin mitgeteilt.
Im Zweifelsfall kann die DLRG Ortsgruppe Rottweil ein ärztliches Attest verlangen, in dem die körperliche Eignung zum Kurs bestätigt wird. Sofern ein Teilnehmer aufgrund mangelnder körperliche/gesundheitlicher Eignung nicht am Kurs teilnehmen kann, gelten bzgl. der Rückerstattung der Kursgebühr die gleichen Regelungen wie bei einer Absage durch den Kursteilnehmer.
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Rottweil zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist. Erst mit Erhalt der Rechnung besteht eine Zusage zur Teilnahme an der Veranstaltung.
Die Gebühren zu den einzelnen Veranstaltungen / Lehrgängen der Ortsgruppe können der Gebührenordnung der DLRG Ortsgruppe Rottweil entnommen werden.
Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Rottweil werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.
Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.
Eine Abmeldung kann bis zu 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung gegen eine Gebühr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt oder Materialien beschafft wurden) erstattet.
Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.
Die Veranstalter behalten sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch den Veranstalter, also die DLRG Ortsgruppe Rottweil.
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Rottweil
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt, gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
Die DLRG Ortsgruppe Rottweil bietet auf ehrenamtlicher Basis Anfängerschwimmkurse an.
Eine Teilnahme am Anfängerschwimmkurse kann nur im Alter von 5 bis 10 Jahren erfolgen. Ausnahmen können nur in Absprache mit der Kursleitung erteilt werden.
Teilnehmer, welche das Seepferdchen Abzeichen vor Kursbeginn besitzen, können am Kurs nicht teilnehmen.
Neben der Kursleitung ist grundsätzlich eine zweite Aufsichtsperson während des Kurses anwesend. Als zweite Aufsicht kann auch ein Elternteil eines Kursteilnehmers fungieren. Die Kursleitung behält sich vor, bei Fehlen einer zweiten Aufsicht, den Kurs ausfallen zu lassen.
Die Teilnehmer müssen in der Lage sein, den Anweisungen der Kursleitung Folge zu leisten. Bei Nichtbeachten von Anweisungen, kann die Kursleitung Teilnehmer auf einen später stattfindenden Kurs verweisen oder diese von der Teilnahme ausschließen.
Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem anderem Anfängerschwimmkurse oder einem möglichen Folgekurs. Die DLRG Ortsgruppe Rottweil ist bemüht, dem Teilnehmer einen Platz im Folgekurs anzubieten, sofern dieser das Kursziel (Seepferdchen- Abzeichen) noch nicht bestanden hat. Sofern die DLRG Ortsgruppe Rottweil dem Teilnehmer einen Platz in einem anderen Anfängerschwimmkurse oder einem Folgekurs anbietet, gilt dieses Angebot nur für den genannten Kurs.
Die Kursleitung behält sich vor, Kinder aus gesundheitlichen, Alters-, Verhaltens, oder sonstigen Gründen vom Schwimmkurs auszuschließen.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten erhalten ein Anmeldeformular das vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen ist.
Durch die Teilnahme am Anfängerschwimmkurs besteht kein weiterführender Anspruch, im Anschluss an den Kurs, einen Platz in einer regelmäßigen Schwimmgruppe der DLRG Ortsgruppe Rottweil zu erhalten. Hier existieren separate Wartelisten.
Die DLRG Ortsgruppe Rottweil bietet auf ehrenamtlicher Basis Jugendschwimmtraining an.
Anmeldungen sind nur für DLRG-Mitglieder möglich. Eine Schnupperstunde ist vor Abschluss einer Mitgliedschaft in Absprache mit der Ausbildungsleitung der Ortsgruppe Rottweil möglich.
Die Teilnehmer müssen in der Lage sein, den Anweisungen der Trainingsleitung Folge zu leisten. Bei Nichtbeachten von Anweisungen kann die Ausbildungsleitung Teilnehmer von der Teilnahme am Jugendtraining ausschließen.
Die Kursleitung behält sich vor, Kinder aus gesundheitlichen, Alters-, Verhaltens, oder sonstigen Gründen vom Schwimmkurs auszuschließen.
Einige Techniken sind nur unter Anleitung und Aufsicht der Trainingsleitung erlaubt. Dazu zählen insbesondere Befreiungsgriffe, das Anlanden und Tauchen (ggf. können im Schwimmtraining noch weitere genannt werden). Dem Teilnehmer ist bewusst, dass das Üben dieser Techniken während des Kurses nur unter Aufsicht der Trainingsleitung gestattet sind. Ferner ist ihm bewusst, dass Tauchen mit Schwimmerbrille aus gesundheitlichen Gründen nicht zulässig ist.
Es besteht kein Anspruch auf einen Platz beim Jugendschwimmtraining, auch nicht für Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Rottweil. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldung und Kapazität in den jeweiligen Gruppen vergeben.
Die DLRG Ortsgruppe Rottweil bietet auf ehrenamtlicher Basis Rettungsschwimmaus- und Fortbildungen an.
Rettungsschwimmausbildung ist nur für Teilnehmer geeignet, die eine gute körperliche Fitness, eine schwimmerische Grundkondition sowie die Grundfertigkeiten im Brust-, Kraul-, und Rückenschwimmen beherrschen.
Einige Techniken sind nur unter Anleitung und Aufsicht der Kursleitung erlaubt. Dazu zählen insbesondere die Befreiungsgriffe, das Anlanden und Tauchen (ggf. können im Kurs noch weitere genannt werden). Dem Teilnehmer ist bewusst, dass das Üben dieser Techniken während des Kurses nur unter Aufsicht der Kursleitung gestattet sind. Ferner ist ihm bewusst, dass Tauchen mit Schwimmerbrille aus gesundheitlichen Gründen nicht zulässig ist.
Der Einsatz von Hilfsmittel (ferner diese nicht explizit gestattet sind) ist während der Prüfung nicht erlaubt. Darunter fallen auch Tauchmasken und Schwimmbrillen.
Teilnehmer können bei Nichtbeachtung von der Prüfung- bzw. der Rettungsschwimmausbildung ausgeschlossen werden. Eine Erstattung der Kursgebühr erfolgt in diesen Fällen nicht.
Sofern der Teilnehmer alle Prüfungsleistungen besteht, sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und kein Verzug bei der Zahlung der Kursgebühr und ggf. zusätzlich anfallender Verbindlichkeiten vorliegen, kann der Rettungsschwimmpass ausgestellt werden. Dieser wird im Anschluss an den Kurs per Post an Teilnehmer versendet. Eine Ausgabe der Rettungsschwimmpassurkunde direkt zur letzten Kurseinheit ist nicht möglich. Wiederholer erhalten einen Nachweis auf ihrem Rettungsschwimmpass (Urkunde). Dies kann in Absprache mit der Kursleitung auch in der letzten Kurseinheit erfolgen.
Für die Rettungsschwimmabzeichen Silber oder Gold benötigt der Teilnehmer eine Erste-Hilfe Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten) oder Erste-Hilfe Fortbildung (9 Unterrichtseinheiten), jeweils nicht älter als zwei Jahre.
Es besteht kein Anspruch auf einen Ausbildungsplatz zur Rettungsschwimmausbildung. Die Teilnehmer müssen in der Lage sein, den Anweisungen der Kursleitung Folge zu leisten. Bei Nichtbeachten von Anweisungen kann die Ausbildungsleitung Teilnehmer von der Teilnahme an der Rettungsschwimmausbildung ausschließen.
Gez. Alfons Kleiner, 1. Vorsitzender
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