Gebührenordnung Ortsgruppe Rottweil
Stand 01.11.2026
I. Allgemeines
1. Änderungsübersicht
2. Geltungsbereich
2.1.Die Gebührenordnung regelt die Festsetzung der Gebühren der DLRG Ortsgruppe Rottweil.
2.2.Die Satzung des DLRG LV Württemberg und die Geschäftsordnung gehen dieser Gebührenordnung vor.
2.3.Die Gebührenordnung wird laufend aktualisiert und an die bestehenden Beschlüsse des Vorstandes der DLRG Ortsgruppe Rottweil und der Satzung und Geschäftsordnung des DLRG Landesverbandes Württembergs angepasst.
2.4.Um das Lesen zu vereinfachen, wird nur die männliche Form benutzt. Alle erwähnten Positionen und Funktionen können von allen Menschen mit entsprechender Qualifikation und Berechtigung wahrgenommen werden. Helfer, Mitglieder oder Teilnehmer jeden Geschlechts werden weder diskriminiert, noch vernachlässigt. Alle Personen sind unabhängig von ihrem Geschlecht eine tragende Säule in unserem Verein, ohne die eine harmonische und sachgerechte Erfüllung eines Vereinslebens nicht möglich wäre.
II. Mitgliedschaft
1. Mitgliedsbeiträge
1.1.Mitgliedsbeiträge sind jährlich zu entrichten. Sie werden gemäß Vereinssatzung zum 01.01. eines jeden Jahres fällig. Der Abbuchungstermin ist der 01. des Folgemonats, auch bei unterjährigem Eintritt.
1.2.Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von den Mitgliedern festgelegt. Eine Änderung des Mitgliedsbeitrages wird durch die Vorstandschaft vorgeschlagen und durch die Mitglieder an der Jahreshauptversammlung beschlossen.
1.3.Eine Mitgliedschaft in der DLRG kann ab der Geburt wirksam werden. Sie endet durch Kündigung, Ausschluss oder Tod.
1.4.Eine Kündigung muss bis spätestens 01.12. des Kalenderjahres bei der Geschäftsstelle der Ortsgruppe eingegangen sein.
1.5.Der Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich durch ein Lastschriftmandat eingezogen.
1.6.Im Falle eines fehlgeschlagenen Zahlungsvorgang mittels Einzugs im Verschulden des Mitglieds, behält sich die DLRG OG Rottweil vor, die angefallenen Gebühren in Rechnung zu stellen.
1.7.Der Mitgliedsbeitrag wird für ein Kalenderjahr entrichtet. Er kann nicht anteilig berechnet oder zurückerstattet werden.
1.8.Für die Neuaufnahme in die Ortsgruppe wird eine einmalige Anmeldepauschale für jedes Mitglied erhoben, sofern keine anderslautenden Bestimmungen dieser Gebührenordnung dem entgegenstehen. Die Anmeldegebühr beträgt 10,00 €.
2. Einzelmitgliedschaften
2.1.Kinder und Jugendliche in der DLRG sind Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sämtliche weiteren Mitglieder in der DLRG werden als Erwachsene bezeichnet.
2.2.Ab dem 01.01.2026 werden Einzelmitgliedschaften wie folgt jährlich abgerechnet:
a.Kinder und Jugendliche 40,00 €
2.3.Eine Umstellung auf den Erwachsenenbeitrag erfolgt automatisch. Das Mitglied wird hierüber nicht informiert.
3. Familienmitgliedschaften
3.1.Eine Familienmitgliedschaft ist von der Bundesebene der DLRG wie folgt definiert worden:
a.Die Höhe des Familienbeitrages muss mindestens zwei Erwachsenenmitgliedsbeiträgen entsprechen.
b.Um eine Familienmitgliedschaft geltend zu machen, muss eines der folgenden Kriterien vorliegen:
▪Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner mit mindestens einem minderjährigen Kind, die zusammen in häuslicher Gemeinschaft leben oder
▪Alleinerziehende mit mindestens zwei minderjährigen Kindern, die zusammen in häuslicher Gemeinschaft leben.
3.2.Ab dem 01.01.2026 beträgt eine Familienmitgliedschaft jährlich 90 €.
3.3.Trifft eines der Kriterien aus Absatz 3.1.b nicht mehr zu, wird die Familienmitgliedschaft teilweise oder komplett aufgelöst und die Mitglieder werden automatisch in Einzelmitgliedschaften überführt.
a.Bei Familien mit einem minderjährigen Kind wird die Familienmitgliedschaft für alle Mitglieder aufgelöst und die Mitglieder werden automatisch in Einzelmitgliedschaften überführt, wenn das Kind volljährig wird. Bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern wird nach dem gleichen Prinzip verfahren.
b.Bei Familien mit mehr als einem minderjährigen Kind bleibt die Familienmitgliedschaft bestehen, wenn nur eines der Kinder volljährig wird. Das volljährig gewordene Mitglied wird dann automatisch in eine Einzelmitgliedschaft überführt. Bei Alleinerziehenden mit mehr als zwei Kindern wird nach dem gleichen Prinzip verfahren.
III. Gebühren
1.Die Ausbildungsgebühren decken unter anderem die Kosten für:
b.Aus- und Fortbildung der Trainer und Kursleiter
c.Aufwandsentschädigungen
2.Die Höhe der Ausbildungsgebühr wird durch die Vorstandschaft festgelegt. Bei einer Änderung der Ausbildungsgebühr sind die Mitglieder / Teilnehmer zu informieren.
3.Die Ausbildungsgebühren entfallen für Trainer, Funktionsträger und sonstige Mitglieder der Ortsgruppe, die aktiv in der Ortsgruppe mitwirken und den jeweiligen Nachweis für ihre Tätigkeit innerhalb der Ortsgruppe benötigen. In Zweifelsfällen der Kostenübernahme entscheidet die Vorstandschaft.
4.Einzelteilnehmerbeiträge in Euro
| Nichtmitglied | Mitglied |
|---|
| Ortsgruppe Rottweil | Andere OG(1) |
|---|
| Kursgebühren zum Erreichen folgender Abzeichen |
| Seepferdchen | 55,00 | 55,00 | 55,00 |
| Seepferdchen (Wiederholer) | 55,00 | 55,00 | 55,00 |
| Deutsches Schnorchelabzeichen (Bronze, Silber, Gold) | 65,00 | 10,00 | 30,00 |
| Deutsches Schnorchelabzeichen Wiederholer | 45,00 | 5,00 | 15,00 |
| Deutsches Schnorcheltauchabzeichen | 65,00 | 10,00 | 30,00 |
| Deutsches Schnorcheltauchabzeichen Wiederholer | 45,00 | 5,00 | 15,00 |
| Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (Bronze, Silber, Gold) | 65,00 | 10,00 | 35,00 |
| Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Wiederholer | 45,00 | 5,00 | 25,00 |
|
| Abzeichenabnahme |
| Seepferdchen(2) | 10,00 |
| Deutsches Schwimmabzeichen (Bronze, Silber, Gold)(2)(4) | 15,00 |
| Juniorretter(2) | 20,00 |
|
| Allgemeine Gebühren |
| Stoffabzeichen(3) | 3,00 |
| Zweitausstellung Urkunde (bspw. bei Verlust)(3) | 10,00 |
| Schriftliche Bestätigungen bspw. für Sportabzeichen u. ä. | 15,00 |
(1) Teilnehmer von anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), sofern der Kurs, bzw. das Abzeichen zur Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben erforderlich ist, sind Teilnehmern einer anderen DLRG Ortsgruppe hinsichtlich der Gebühren gleichgestellt.
(2) Gebühr fällt nur an, wenn das Abzeichen ohne Kurs erworben wird.
(3) Stoffabzeichen, Urkunden und Folgebescheinigungen werden nur ausgegeben bzw. ausgestellt, wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass die Prüfung abgelegt und bestanden wurde.
(4) DSA gilt für Jugendliche und Erwachsene.
5.Bei Abbruch eines zeitlich begrenzten Kurses wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.
6.Individuelle Vereinbarungen, insbesondere bei Gruppenanfragen oder „Sonderformaten“ der Kursgestaltung, können im Einzelfall durch die Vorstandschaft getroffen werden.
IV. Veranstaltungen
1.Für diverse weitere Veranstaltungen können unterschiedliche Gebühren anfallen. Diese werden in dieser Gebührenordnung nicht im Einzelnen aufgeführt.
2.Als gemeinnützige Organisation werden die Gebühren kostendeckend kalkuliert, sodass kein Gewinn durch die Ortsgruppe dadurch entsteht.
3.Für Veranstaltungen kann eine Sicherheitskaution gefordert werden. Diese kann während oder nach der Veranstaltung zurückerstattet oder einbehalten werden.
V. Sonstiges
1. Wechsel aus einer anderen Gliederung
1.1.Als Mitglied in einer Ortsgruppe oder einem Ortsverein der DLRG erwirbt man zeitgleich die Mitgliedschaft für die komplette DLRG. Dazu zählt auch die Angehörigkeit an der Bezirks-, Landesverbands- und Bundesebene.
1.2.Mitglieder, die aus einer anderen Gliederung in die DLRG Ortsgruppe Rottweil wechseln und den Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr dort entrichtet haben, müssen diesen nicht ein zweites Mal entrichten.
Damit der Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr erlassen wird, muss das Mitglied hierfür eine Bestätigung der vorherigen Gliederung vorlegen.
1.3.Die einmaligen Anmeldegebühren aus II.1.8. entfallen.
1.4.Andere Gebühren, wie bspw. Ausbildungsgebühren, werden bei Nutzung des entsprechenden Angebotes erhoben.
VI. Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt zum 01.11.2026 in Kraft.